Alle Eltern gehören zu den Klassenelternschaften ihrer Kinder, das können also auch mehrere sein. Die Klassenelternschaften wählen ihre Vorsitzenden, die auch die Eltern dieser Klasse im Schulelternrat vertreten. Alle Lehrer gehören zur Gesamtkonferenz und zu den Fachkonferenzen, deren Fächer sie unterrichten oder für die sie eine Lehrbefähigung haben.
Die Fachkonferenz jedes Unterrichtsfaches… | Die Gesamtkonferenz… | Der Schulvorstand… | |
… entscheidet über: | – Unterrichtspläne | – Schulprogramm – Schulordnung – Geschäfts- und Wahlordnungen | – Haushaltsmittel und Entlastung der Schulleitung – Besondere Organisation – Stundentafel – Schulpartnerschaften – Namensgebung – Schulversuche |
…beschließt Grundsätze über: | – Leistungsbewertung und Beurteilungen – Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung | – Projektwochen – Werbung und Sponsoring – Jährliche Evaluation | |
…erarbeitet Vorschläge für: | – Unterrichtswerke – Leistungsbewertung und Beurteilungen | – Schulprogramm – Schulordnung |
Etwas besonderes sind die Klassenkonferenzen. Dazu gehören alle Lehrer, die in dieser Klasse unterrichten sowie bis zu drei Vertreter(innen) der Klassenelternschaft. Diese Konferenzen können auch Versetzungs-, Trend- oder Gutachtenkonferenzen heißen. An diesen nimmt auch die Schulleitung teil.